Energieeffizienzgesetz (EnEfG)


Das EnEfG ist am 18 Nov. 2023 in Kraft getreten und soll zur Steigerung der Energieeffizienz beitragen.

Hierfür soll ein sektorübergreifender Rahmen für mehr Energieeffizienz geschaffen werden. Für Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh gilt die Pflicht ein Energie- und Umweltmanagementsystem einzuführen. Zudem müssen Unternehmen künftig in ihren Produktionsprozessen Abwärme vermeiden. Ebenfalls gibt es für Rechenzentren Energieeffizienzstandards.


Das nationale Energieffizienzgesetz regelt:

  • Nationale Energieeffizienzziele (End- und Primärenergieverbrauch)
  • Energieeinsparverpflichtungen für Bund, Länder & öffentliche Hand
  • Die Einführung von Energie- und Umweltmanagement-Systeme für Unternehmen
  • Die Erstellung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen

Wesentliche Pflichten gelten für Ihre Unternehmung:

  • Einrichtung eines Energie- und Umweltmanagementsystems (§ 8 EnEfG)
  • Umsetzungspläne für alle wirtschaftlichen Einsparmaßnahmen ( § 9 EnEfG)
  • Vorlage von Nachweisen bei der BAFA (§ 10 EnEfG)
  • Vermeidung und Verwendung von Abwärme (§ 16 EnEfG)
  • Auskunfts- und Berichtspflichten zur Abwärme ( § 17 EnEfG)

Wir unterstützen Sie in folgenden Tätigkeitsfelder:

  • Bewertung der Möglichkeit zur Umsetzung von Maßnahmen der Abwärmerückgewinnung
  • Prüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Umsetzungspläne
  • Identifizierung von Maßnahmen zur Einsparung von Endenergie
  • Bei der Implementierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001